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WEG-Recht

17.10.2013

Keine Beschlusskompetenz für Eingriff in Verträge der Eigentümer mit Dritten.

1. Dem Vertragswortlaut kommt maßgebliche Bedeutung bei der Frage zu, ob ein Vertrag mit dem Verband oder den einzelnen Eigentümern geschlossen worden ist.

2. Vertragsänderungen für Verträge der einzelnen Wohnungseigentümer/Wohnungserbbauberechtigten mit Dritten können nicht mehrheitlich beschlossen werden.

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2013, 25 S 99/12