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1. Die Klausel “der Pächter trägt die Kosten (für) allen anfallenden Ersatz und Reparaturen an Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Zubehör” ist unwirksam, da sie den Pächter unangemessen benachteiligt.
2. Ein Aushandeln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist mehr als die Wahl zwischen zwei Alternativen.
LG Hannover, Beschluss vom 29.04.2013, 9 S 43/12