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Eigentümerversammlung: Kein Dolmetscher – kein Beschluss!
Ein nicht hinreichend der deutschen Sprache mächtiger Wohnungseigentümer darf sich in der Eigentümerversammlung eines Dolmetschers bedienen. Wird dieser zu Unrecht zurückgewiesen, sind die dort gefassten Beschlüssen anfechtbar.
AG Wiesbaden, Beschluss vom 27.07.2012, 92 C 217/11